Aktualisiert am 7. Juli 2026 · Kostenloses PDF am Ende — ohne Formular, ohne E-Mail.

In fünf Wochen wird die Verordnung (EU) 2025/40 — die Verpackungsverordnung (PPWR) — in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Keine nationale Umsetzung. Keine Übergangsfrist für neue Ware.  

Wir sind keine Juristen, und dies ist keine Rechtsberatung. Wir sind ein Verpackungshersteller, und die PPWR prägt seit zwei Jahren fast jedes Materialgespräch, das wir mit Lebensmittelmarken führen. Diese Checkliste ist die technische Seite der Compliance: was zu prüfen ist, was Sie Ihre Lieferanten fragen sollten und was warten kann.  

Zuerst: Die Verwechslung von 2026 und 2030 auflösen

Die meisten PPWR-Schlagzeilen drehen sich um 2030: Recyclingfähigkeits-Leistungsklassen A, B und C, Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen, harmonisierte Sortierkennzeichnung. Das alles ist relevant — aber nicht das, was sich am 12. August 2026 ändert.  

Was ab dem 12. August 2026 gilt:

  • PFAS-Beschränkung in Lebensmittelkontakt-Verpackungen. Drei Grenzwerte: 25 ppb für jeden einzelnen nicht-polymeren PFAS, 250 ppb für die Summe nicht-polymerer PFAS und 50 ppm Gesamtfluorgehalt. Liegt der Gesamtfluorgehalt unter 50 ppm, gilt die Verpackung als konform — weitere Tests sind nicht erforderlich.  
  • Schwermetallgrenzwert. Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom: zusammen max. 100 mg/kg. Übernommen aus der alten Verpackungsrichtlinie.  
  • Konformitätserklärung. Für jeden auf dem EU-Markt bereitgestellten Verpackungstyp — mit technischer Dokumentation. Steht Ihre Marke auf der Verpackung, kann die Pflicht bei Ihnen liegen, nicht bei Ihrem Hersteller.  
  • Kennzeichnung der Wirtschaftsakteure. Name und Postanschrift des Herstellers (und ggf. Importeurs) auf der Verpackung.  
  • EPR-Registrierung (erweiterte Herstellerverantwortung) in jedem Mitgliedstaat, in dem Sie Verpackungen erstmals in Verkehr bringen.  
  • Minimierung besorgniserregender Stoffe als allgemeine Pflicht.  

Was noch nicht gilt: Recyclingfähigkeitsklassen (2030), Rezyklatquoten für Kunststoff (2030), harmonisierte Kennzeichnungspiktogramme (Durchführungsrechtsakte stehen noch aus). Planen Sie dafür — aber geraten Sie im August nicht deswegen in Panik.  

Der Punkt, den die meisten nicht geprüft haben: PFAS in Barrierepapieren

Hier kommt der unbequeme Teil für alle, die fett- oder feuchtigkeitsbeständige Papierverpackungen einkaufen.  

Fluorchemie war jahrzehntelang die Standardantwort der Industrie auf Fettbeständigkeit. Compliance-Berater stufen barrierebeschichtete und fettdichte Papiere inzwischen als Kategorie mit dem höchsten PFAS-Risiko ein. Und die PPWR-Beschränkung hat drei Eigenschaften, die sie ungewöhnlich streng machen:  

Kein Bestandsschutz. Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, müssen konform sein — auch wenn sie 2025 hergestellt wurden. Lagerbestände nicht-konformen Materials können nach diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht werden.  

Die gesamte Verpackungseinheit zählt. Die Konformität wird für die Einheit als Ganzes bewertet — einschließlich Druckfarben, Lacken und Klebstoffen. Ein PFAS-freies Papier mit dem falschen Lack fällt durch.  

Die Absicht ist irrelevant. Die Grenzwerte erfassen sowohl absichtlich zugesetzte als auch unbeabsichtigt vorhandene PFAS. Recyclingfasern sind ein bekannter Träger. „Wir haben nichts zugesetzt" ist keine Verteidigung.  

Was Einkaufsteams zusätzlich überrascht: Eine Eigenerklärung des Lieferanten gilt nicht als Nachweis. Die Marktüberwachung erwartet Analysenzertifikate akkreditierter Labore — je Verpackungstyp. Ein Prüfbericht für eine Struktur gilt nicht für eine andere Grammatur, Beschichtung oder ein anderes Laminat.  

Der praktische Prüfweg ist einfacher, als er klingt: Beginnen Sie mit der Gesamtfluor-Analyse (TF). Unter 50 ppm — konform, fertig. Über 50 ppm — weitere Analysen müssen belegen, dass das Fluor nicht aus beschränkten PFAS stammt.  

Eine weitere stille Änderung: EN 13428 verliert die Konformitätsvermutung

Viele technische Unterlagen stützen sich auf EN 13428:2004 (Prävention durch Materialreduktion) als Konformitätsvermutung. Ab dem 12. August 2026 bietet die Norm diese Vermutung unter der PPWR nicht mehr. Bis aktualisierte harmonisierte Normen vorliegen, muss Ihre Konformitätserklärung auf eigener technischer Dokumentation stehen. Sagen Sie das der Person, die Ihre Verpackungsunterlagen pflegt — dieser Punkt wird leicht übersehen.  

Die Checkliste

Arbeiten Sie diese drei Blöcke durch. Realistisch betrachtet ist Block A eine Aufgabe für diesen Monat — die PFAS-Testdauer akkreditierter Labore liegt bei 4–8 Wochen, und die Warteschlange wächst.  

A. Materialien — vor dem 12. August prüfen

  • Listen Sie jeden Lebensmittelkontakt-Verpackungstyp auf, den Sie auf dem EU-Markt bereitstellen (je Struktur, nicht je SKU)  
  • Markieren Sie die Tier-1-PFAS-Risiken: fettdichte Papiere, Barrierebeschichtungen, Laminate  
  • Fordern Sie Gesamtfluor-Daten (TF) von jedem Lieferanten markierter Strukturen an — akkreditiertes Labor, je Verpackungstyp  
  • Wo TF 50 ppm übersteigt: Nachweis der PFAS-/Nicht-PFAS-Herkunft anfordern — oder jetzt ein Alternativmaterial qualifizieren  
  • Sicherstellen, dass Druckfarben, Lacke und Klebstoffe von den Daten abgedeckt sind, nicht nur das Substrat  
  • Schwermetall-Dokumentation prüfen (max. 100 mg/kg Pb+Cd+Hg+Cr VI)  

B. Dokumentation — die Unterlagen aufbauen

  • Bestimmen Sie Ihre Rolle als Wirtschaftsakteur je Verpackungstyp — die Rolle bestimmt, wer die Konformitätserklärung ausstellt. Steht Ihre Marke auf der Verpackung, kann die Pflicht bei Ihnen liegen.  
  • Konformitätserklärungen für jeden Verpackungstyp einholen oder ausstellen  
  • Technische Dokumentation hinter jeder Erklärung zusammenstellen; Verweise auf EN 13428 als Vermutung entfernen  
  • Akteurskennzeichnung auf der Verpackung prüfen: Name, Handelsname, Postanschrift  
  • EPR-Registrierung in jedem Mitgliedstaat bestätigen, in dem Sie erstmals Verpackungen in Verkehr bringen  

C. Horizont — jetzt entscheiden, später umsetzen

  • Portfolio den Recyclingfähigkeitsklassen 2030 zuordnen (A ≥95 %, B ≥80 %, C ≥70 %) — die Klasse steuert die EPR-Gebührenmodulation  
  • Bei Kunststoffverpackungen: Rezyklatziele ab 2030 beachten; Kunststoffteile unter 5 % des Einheitsgewichts sind ausgenommen (Druckfarben und Klebstoffe zählen nicht als Kunststoff)  
  • Mit Artwork-Änderungen warten, bis die harmonisierten Piktogramme final sind  
  • Wenn Sie eine Struktur ohnehin ersetzen: einmal qualifizieren — für die PFAS-Frist 2026 und die Klassen 2030 zugleich, nicht zweimal  

Wo Papier-Monomaterial passt — und wo nicht

Unsere Position ist einfach. Wir entwickeln heißsiegelfähige Barrierepapiere mit wasserbasierten Beschichtungen — Fett- und Feuchtigkeitsbeständigkeit ohne Fluorchemie. Unsere PAP-22-Monomaterialstrukturen sind PTS-geprüft recyclingfähig (unsere Referenzstruktur erreicht unbedruckt 99/100) — die Klassenfrage von 2030 wird damit im selben Zug gelöst wie die PFAS-Frage von 2026.  

Ehrliche Grenzen, weil wir so arbeiten: Papier ist nicht die Antwort für jedes Produkt. Anwendungen mit hoher Sauerstoffbarriere sowie feuchte oder fetthaltige Produkte mit langer Haltbarkeit können Strukturen erfordern, für die wir Papier nicht empfehlen würden. Passt das Produkt eines Kunden nicht, sagen wir das — es erspart allen einen gescheiterten Maschinenversuch.  

Für trockene Lebensmittel, Tee, Besteck, Süßwaren und ähnliche Flow-Wrap- und Beutelanwendungen löst eine PAP-22-Struktur jedoch typischerweise die PFAS-Frage, die Recyclingklassen-Frage und die EPR-Gebührenfrage mit einer einzigen Materialentscheidung.  

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Und wenn Sie die schnelle Antwort statt der Hausaufgaben wollen: Senden Sie uns Ihre aktuelle Verpackungsstruktur (Material, Grammatur, Füllgut, Linientyp — HFFS/VFFS/andere), und wir sagen Ihnen innerhalb von 48 Stunden, ob eine PFAS-freie, recyclingfähige Papierstruktur für Ihre Anwendung realistisch ist. Wenn nicht, sagen wir Ihnen auch das.  

info@leoprint.eu — Betreff „PPWR check".  

Dieser Artikel ist ein technischer Leitfaden, keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Auslegung der Verordnung (EU) 2025/40 wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsberater.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die PFAS-Beschränkung der PPWR für Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 hergestellt wurden?
Welche PFAS-Grenzwerte gelten gemäß PPWR für Lebensmittelkontakt-Verpackungen?
Reicht eine Eigenerklärung des Lieferanten als Nachweis der PFAS-Konformität?
Gelten die Recyclingfähigkeitsklassen A, B und C bereits 2026?
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